Aktueller Stand zum Regionalplan: Ratsinformationssystem PUA-Sitzung TOP 4.4 vom 29.5.19 https://sdnet.koenigswinter.de/tops/?__=UGhVM0hpd2NXNFdFcExjZZuWIlv0pfgHm1VRnL1Yycc
Offener Brief an Bezirksregierung Köln und Regionalrat
20.12.2018 Der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge appelliert an die Regierungspräsidentin und den Regionalrat, bei der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans landschaftsgeschützte Flächen im Naturpark Siebengebirge nicht für Wohn- oder Gewerbezwecke freizugeben. Zum Offenen Brief
Empirica AG Okt. 2017: Handlungskonzept Wohnen 2017 für die Stadt Königswinter Auf S.33 sind die Flächen in den Innenbereichen der Siebengeirgsorte genannt.
Empirica AG November 2016: Regionale Wohnraumbedarfsanalyse für den Rhein-Sieg-Kreis. Auf u.a. S.109 stellt Empirica AG die Berechnung an, dass 200 Hektar Bauland eingespart werden könnte, wenn nur zehn Prozent der Senioren eine passende Wohnung bekämen und ihre zu groß gewordenen Häuser freizögen.
60 Jahre Naturpark, aber seine Kulturlandschaft wird zugebaut
Bürgerbegehren gegen Bebauung des Bad Honnefer Stadtgartens erfolgreich
Dezember 2018: Das Bürgerbegehren gegen Bebauung des Bad Honnefer Stadtgartens war erfolgreich, mit mehr als doppelt soviel Unterschriften wie nötig. Aber der Stadtrat hat sich nicht angeschlossen. Nun läuft der Bürgerentscheid bis 6. Januar 2018
Teilnehmer der Klimakonferenz der Vereinten Nationen COP23 schreiben an die Kommunalpolitiker
An den
Rat der Stadt Bonn
Rat der Stadt Königswinter
Rat des Rhein-Sieg-Kreis
Bonn, 20. November 2017
"Es werden doch nur einfache Ackerflächen zu Baugebieten bzw. Schnellstraße" - Oder?
Auch wenn seltene Arten meist fehlen, haben "einfache Ackerflächen" trotzdem Wert für den Naturschutz - darum gehört das Pleiser Hügelland zum Naturpark, der seit 1958 besteht! Lesen Sie hier und auf den verlinkten Seiten zum Bundesamt für Naturschutz, zum Verschönerungsverein Siebengebirge, zum BUND und anderen, warum das so ist.
Was ist ein Naturschutzgebiet?
So steht's in der Erläuterung des Bundesamt für Naturschutz:
"Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen
- zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
- aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
- wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."
Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland."
Was ist ein Naturpark?
So steht's in der Erläuterung des Bundesamt für Naturschutz:
"Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die
- großräumig sind,
- überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
- sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
- nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
- der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
- besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.
Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v. a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung."
Zur Webseite des in Bonn angesiedelten Verbands deutscher Naturparke
Darf im Naturpark gebaut werden?
Rechtlich ist es zulässig, Flächen im Naturpark zu bebauen, wenn zuvor der Landschaftsschutzstatus aufgehoben wird. Das dürfen die Kommunen entscheiden und deswegen gehen soviele Teile aus den Landschaftsschutzgebieten verloren. Soll nach und nach der gesamte Naturpark bebaut werden? Wo ist denn Schluß?
Nur knapp 30% des Naturparks Siebengebirge ist als Naturschutzgebiet rechtlich geschützt. Darf der Rest bebaut werden, nur weil er rechtlich weniger gut geschützt ist?
Das ist eine Frage des politischen Willens. Die Bürger können von den Kommunalpolitikern fordern, daß sie Landschaftsschutz NICHT antasten und die Flächennutzungspläne NICHT ändern. Besonders vor Wahlen, in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode, finden Forderungen der Wähler mehr Gehör. Die nächste Kommunalwahl findet 2020 statt.
Müssen seltene Tiere oder Pflanzen auf einer Fläche leben, damit sie schützenswert ist?
Nein! Man muss nicht nach Feldhamstern etc. suchen, um einen Naturparkfläche auszuweisen oder zu erhalten. Selbst in Naturschutzgebieten ist Punkt 1 (siehe oben) nur einer von drei mit "oder" aufgezählten Punkten!
Auch wenn seltene Arten fehlen, haben "einfache Ackerflächen" trotzdem Wert für den Naturschutz - darum ist das Pleiser Ländchen Teil des Naturpark Siiebengebirge!
Chance 7 - ein staatlich gefördertes Projekt von Gemeinden des RSK und der Stadt Bonn, schützt auch Ackerflächen im Naturpark. Mehr lesen