"Es werden doch nur einfache Ackerflächen zu Baugebieten" - Oder?

Auch wenn seltene Arten meist fehlen, haben "einfache Ackerflächen" trotzdem Wert für den Naturschutz - darum gehört das Pleiser Hügelland zum Naturpark, der seit 1958 besteht! Lesen Sie hier und auf den verlinkten Seiten zum Bundesamt für Naturschutz, zum Verschönerungsverein Siebengebirge, zum BUND und anderen, warum das so ist.

Besonders schützenswerte Böden im Pleiser Hügelland

Neben dem vorsorgenden Bodenschutz sind die Böden der Schutzkategorie „Böden mit hoher oder sehr hoher Bodenfruchtbarkeit" auch als „Vorrangflächen für die Landwirtschaft zu betrachten, wenn auch die klimatischen und topographischen Standortfaktoren diese Nutzung stützen" (Geologischer Dienst NRW). Insbesondere das Pleiser Hügelland ist durch fruchtbare Böden mit hoher Funktionserfüllung als Regelungs- und Pufferfunktion / mit hoher bis sehr hoher natürliche Bodenfruchtbarkeit gekennzeichnet.

Müssen seltene Tiere oder Pflanzen auf einer Fläche leben, damit sie schützenswert ist?

Nein! Man muss nicht nach Feldhamstern etc. suchen, um einen Naturparkfläche auszuweisen oder zu erhalten. Selbst in Naturschutzgebieten ist Punkt 1 (siehe unten) nur einer von drei mit "oder" aufgezählten Punkten!

Auch wenn seltene Arten fehlen, haben "einfache Ackerflächen" trotzdem Wert für den Naturschutz - darum ist das Pleiser Ländchen Teil des Naturpark Siiebengebirge!

Chance 7 - ein staatlich gefördertes Projekt von Gemeinden des RSK und der Stadt Bonn,  schützt auch Ackerflächen im Naturpark. Mehr lesen

Was ist ein Naturschutzgebiet?

So steht's in der Erläuterung des Bundesamt für Naturschutz:

"Gemäß § 23 Abs. 1 BNatSchG sind Naturschutzgebiete (NSG) "rechtsverbindlich festgesetzte Gebiete, in denen ein besonderer Schutz von Natur und Landschaft in ihrer Ganzheit oder in einzelnen Teilen

  1. zur Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung von Biotopen oder Lebensgemeinschaften bestimmter wild lebender Tier- und Pflanzenarten,
  2. aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder
  3. wegen ihrer Seltenheit, besonderen Eigenart oder hervorragenden Schönheit erforderlich ist."

Ihre Ausweisung erfolgt in der Regel durch die Höheren Naturschutzbehörden bei den Regierungspräsidien, gelegentlich auch durch die Obersten und Unteren Naturschutzbehörden der Länder per Erlass oder Rechtsverordnung. Aus raumordnerischer Sicht kommt dem Naturschutz in diesen Gebieten eine Vorrangfunktion zu. Sie bilden neben den Nationalparken bedeutsame Flächen zur Erhaltung der Biodiversität in Deutschland."

Was ist ein Naturpark?

So steht's in der Erläuterung des Bundesamt für Naturschutz:

"Naturparke (NRP) sind gemäß § 27 Abs. 1 BNatSchG "einheitlich zu entwickelnde und zu pflegende Gebiete, die

  1. großräumig sind,
  2. überwiegend Landschaftsschutzgebiete oder Naturschutzgebiete sind,
  3. sich wegen ihrer landschaftlichen Voraussetzungen für die Erholung besonders eignen und in denen ein nachhaltiger Tourismus angestrebt wird,
  4. nach den Erfordernissen der Raumordnung für die Erholung vorgesehen sind,
  5. der Erhaltung, Entwicklung oder Wiederherstellung einer durch vielfältige Nutzung geprägten Landschaft und ihrer Arten- und Biotopvielfalt dienen und in denen zu diesem Zweck eine dauerhaft umweltgerechte Landnutzung angestrebt wird,
  6. besonders dazu geeignet sind, eine nachhaltige Regionalentwicklung zu fördern.

Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften mit ihrer Biotop- und Artenvielfalt - dies wird v. a. über Landschaftsschutzgebiete und Naturschutzgebiete gewährleistet - als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung."

Zur Webseite des in Bonn angesiedelten Verbands deutscher Naturparke

Darf im Naturpark gebaut werden?

Rechtlich ist es zulässig, Flächen im Naturpark zu bebauen, wenn zuvor der Landschaftsschutzstatus aufgehoben wird. Das dürfen die Kommunen entscheiden und deswegen gehen soviele Teile aus den Landschaftsschutzgebieten verloren. Soll nach und nach der gesamte Naturpark bebaut werden?  Wo ist denn Schluß?

Nur knapp 30% des Naturparks Siebengebirge ist als Naturschutzgebiet rechtlich geschützt. Darf der Rest bebaut werden, nur weil er rechtlich weniger gut geschützt ist?

Das ist eine Frage des politischen Willens. Die Bürger können von den Kommunalpolitikern fordern, daß sie  Landschaftsschutz NICHT antasten und die Flächennutzungspläne NICHT ändern. Besonders vor Wahlen, in der zweiten Hälfte der Legislaturperiode, finden Forderungen der Wähler mehr Gehör. Die nächste Kommunalwahl findet 2020 statt.

Müssen seltene Tiere oder Pflanzen auf einer Fläche leben, damit sie schützenswert ist?

Nein! Man muss nicht nach Feldhamstern etc. suchen, um einen Naturparkfläche auszuweisen oder zu erhalten. Selbst in Naturschutzgebieten ist Punkt 1 (siehe oben) nur einer von drei mit "oder" aufgezählten Punkten!

Auch wenn seltene Arten fehlen, haben "einfache Ackerflächen" trotzdem Wert für den Naturschutz - darum ist das Pleiser Ländchen Teil des Naturpark Siiebengebirge!

Chance 7 - ein staatlich gefördertes Projekt von Gemeinden des RSK und der Stadt Bonn,  schützt auch Ackerflächen im Naturpark. Mehr lesen

Naturpark Siebengebirge

Das Siebengebirge war 1922 das dritte Naturschutzgebiet in Deutschland (nach Neandertal und Lüneburger Heide). Der Naturpark besteht seit 1958.

Zur Webseite des Naturpark Siebengebirge

 

Mehr wissen

Der Rhein-Sieg-Kreis ist das streuobstreichste Gebiet in Nordrhein-Westfalen, und innerhalb des Kreises besitzt das Pleiser Hügelland wiederum die höchste Dichte an Streuobstwiesen. Mehr Infos

"Das Siebengebirge mit dem Ennert ist ein wichtiger Standortfaktor für Bonn, den den Menschen Raum für Erholung, Naturerlebnis und Freizeitgestaltung bietet." So wird OB Sridharan am 20./21. Februar 2016 vom Bonner Generalanzeiger im Artikel "Die NAtur kennt keine Grenzen" zitiert.

19.Juli 2016 Orchideen auf der Spur

9.12.2014 Generalanzeiger Bonn: Eine Mischung aus Natur und Geschichte, S. 23

Das Siebengebirge ist seit über hundert Jahren Naturschutzgebiet, nach dem Neandertal und der Lüneburger Heide das drittälteste in Deutschland. Der Naturschutz ist gesetzlich festgelegt.

"Initiative Verkehrsentlastung Siebengebirge": Diese Initiative lehnt Naturschutz ab. Siehe ihren Leserbrief am 7.10.2015 in Bonner General-Anzeiger.

Naturschutz im Ennert: http://www.naturschutzinformationen-nrw.de/nsg/de/fachinfo/gebiete/gesamt/BN_001K1

Naturerlebnispfad Ennert:  http://www.biostation-bonn-rheinerft.de/

Rotmilane http://www.biostation-rhein-sieg.de/aktuelles/mitteilungen/rotmilan-aufruf/

Amphibien am Ennert: http://www.general-anzeiger-bonn.de/bonn/beuel/ramersdorf/fangeimer-retten-frosch-co-article996847.html

Der Ennert bei Chance 7: Lebnsräume für seltene Tiere

Arboretum Park Härle: http://www.arboretum-haerle.de/

Rheinische Geschichte: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/Seiten/home.aspx

Steinzeitgrab Oberkasseler Menschen:  http://de.wikipedia.org/wiki/Doppelgrab_von_Oberkassel

Frühmittelalterliche Kirchenanlagen Oberholtorf: http://www.holtorf-ungarten.de/altebeitraege/saalkirche/Saalkirche2.html

Adelheidis-Quelle: http://www.rheinische-geschichte.lvr.de/persoenlichkeiten/A/Seiten/AdelheidvonVilich.aspx

Mittelalterliche Kirche Stieldorf: http://www.kirche-am-oelberg.de/stieldorf/html/kirche.html

Frühindustrieller Geschichtsweg Braunkohle und Alaun: http://denkmalverein-bonn.de/32.html

Holzlarer Mühle: http://www.holzlarer-muehle.de/

 

Leibesübungen in der Landschaft

Lauftreff Ennert http://www.lt-ennert.de/

Fussballgolf http://www.fussballgolf-bonn.de/

Maislabyrinth http://www.gut-heiderhof.de/

Reitanlage Heiderhof http://www.gut-heiderhof.de/reitanlage/

Reitanlage Ettenhausen  http://www.gut-ettenhausen.de/reitschule0.html

Bonner Generalanzeiger 21.8.2014 Naturparcours an der Stadtgrenze

Auch die ReiterInnen kämpfen für die Erhaltung der letzten stadtnahen Erholungsräume

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