7. August 2023 Antrag der Ratskoalition will Planbereich verkleinern

Anders als die mutige Entscheidung der BV Beuel von Anfang Oktober 2021, im Außenbereich nicht mehr zu bauen, will die Beueler Koalition nun doch weiter planen. Allerdings hat sich die Ratskoalition , bei der auch Volt mitmacht, auf eine kleinere Baufläche geeinigt. Dieser Antrag soll in der BV Beuel am 9. August und am 10. August im Ausschuss für Wohnen, Planung und Bauen abgestimmt werden. Die Stadtverwaltung stimmt dem Antrag zu. Später allerdings in einer zweiten Stellungnahme, stellt die Verwaltung den Koalitionsantrag infrage. Anders als die Koalilition will die Verwaltung die Lindenallee und den Park am Kammergebäude nicht vollständig, sondern nur zur Hälfte erhalten. Eine Kita soll auf die halbe Fläche. Zudem akzeptiert die Verwaltung die Kompromiss-Baufläche nicht, sondern will sie vergrößern.

Wir haben unsere Position der BV Beuel geschrieben

  • Leider darf die Politik dem Eigentümer einen Abriß nicht verwehren, aber die Sahle Wohnen ist besser beraten, mit der Zeit zu gehen!
  • Ob eine weitere Kita überhaupt Om Berg erforderlich ist, sollte geprüft werden. Denn: Mit den Kitas Christ König (Holzlar), Wirbelwind (auch Holzlar), Veilchenweg (Gielgen, im Ausbau), Am Wolfsbach (Roleber, relativ neu) und dem mehrgeschossigen Neubau der Kita in Niederholtorf dürften im Umfeld ausreichend Plätze vorhanden sein. Eine weitere große Kita steht im Nachbarort Vinxel kurz vor der Beschlussfassung.
  • Bei einer Umnutzung des Gebäudes als Senioreneinrichtung würde kein zusätzlicher Kita-Bedarf, sondern Arbeitsplätze entstehen. Gleichzeitig würde viel Wohnraum leergezogen, der dann Familien zugutekommen könnte. Und weniger zusätzlichen PKW-Verkehr gäbe es auch, und zwar in Gegenrichtung zum Pendlerverkehr. Dies zu entscheiden ist Sache der Sahle Wohnen.

Der Antrag sieht auch vor, falls Sahle nun verkaufen will, dass die VEBOWAG den Ankauf prüft.

Bemerkenswert:

Der Architekt des Kammergebäudes Pilhatsch hat dem Stadtrat schon 2014 einen Plan für die Wohnnutzung mit 120 Wohnungen im Bestandsgebäude und 21 Einfamilienhäusern auf der bestehenden baurechtlich gesicherten Fläche vorgelegt! Schon damals war die VEBOWAG interessiert, ebenso wie ein Gemeinschaftswohnprojekt. Damals hat die CDU/FDP Koalition einen ganz anderen Weg eingeschlagen. 10 Jahre später muss immer noch gegen den Abriß argumentiert werden! Gut dass wenigstens Flüchtlingen eine Wohnung gegeben werden konnte.

 

12.10.2021 Pressemitteilung: Eine gute Entscheidung: Roleber-Baugebiet auf den Prüfstand stellen

Die grün-rot-rote Beueler Koalition will in Außenbereichen nicht mehr bauen. Sie will stattdessen den Paragraf 176 BauGB nutzen, der die Innenbereichsentwicklung erleichtert. Das noch nicht entschiedene Projekt LWK Roleber soll nochmal auf den Prüfstand gestellt werden. Das begrüßen wir!

Was würde denn dann der Stadtrat machen, wenn er über Baurecht für den Kragen abstimmen müsste?  Mit den Ratsfraktionen sei der Beschluß abgestimmt. Allerdings herrscht im Rat eine andere Koaltition, hier ist Volt mit von der Partie. Würde Volt mit der Koalition stimmen? Selbst wenn Volt sich nur enthalten würde, wäre der Beueler Beschluß wenig wert.

 

10.12.2020 Stadtrat Bonn: LWK Roleber - Kosten der Infrastruktur

Unter dieser vielversprechenden Überschrift nahm der Stadtrat eine Stellungnahme der Stadtverwaltung auf Anfrage des Bürgerbunds Bonn zur Kenntnis. Sie umfasste Kita, Schule, Nahverkehr und Einzelhandel im Detail, während das Problem der äußeren Kanalerschließung gar nicht benannt wurde! Der BBB fragte lediglich: "Wie errechnet sich im Detail die aus Sicht der Oberbürgermeisterin als angemessen anzusehende Beteiligung des Investors an welchen der Stadt entstehenden Infrastrukturkosten?" Die Antwort der Stadtverwaltung befasste sich mit dem Baulandmodell und dem Nahversorger.
   
Wir erinnern uns: Der BBB ist FÜR die Bebauung in Roleber.
So stellte der BBB den Antrag: Die Oberbürgermeisterin wird gebeten, in der Sitzung des Rates am 10.Dezember 2020 das Ergebnis des Architektenwettbewerbs für die geplante Bebauung des Geländes der früheren Landwirtschaftkammer in Roleber vorzustellen.
Weitere Beschlussvorschläge des BBB befassten sich mit dem Klimaproblem, das für den BBB offenbar kein Hinderungsgrund ist. Die Stellungnahme der Stadtverwaltung bestätigte u.a., daß es keine verbindlichen Vorgaben für Kaltluftenstehungsgebiete gibt, und für Leitbahnen nur eine Orientierung des VDI.
Die Ratskoalition vertagte den Antrag; am 14.12.20 lehnte der Hauptausschuß i.V. des Rates mit Mehrheit gegen BBB den Antrag ab.

 

November 2020, SPD-Anfrage: Wer müsste die Erweiterung des Holzlarer Kanals bezahlen? Ist sie überhaupt nötig?

Die Stadtverwaltung informierte auf eine SPD-Anfrage (Drucksache 201901)  hin, dass Entwässerungsanlagen vom Vorhabenträger zu finanzieren sein würden. Ob damit nur die Entwässerung auf dem beplanten Gebiet oder auch die äußere Erschließung gemeint ist, blieb offen.

Was steht in der Planungsvereinbarung mit der Sahle Wohnen GmbH?

Der Bericht der Stadtverwaltung an den Stadtrat vom 26.3.2018 (Drucksache 1810873) über die Planungsvereinbarung mit der Sahle Wohnen GmbH gibt in diesem Punkt Anlass zur Sorge.  Die Planungsvereinbarung selbst ist nicht öffentlich zugänglich. Auf der dritten Seite des Berichtes in der rechten Spalte zum Inhalt der Planungsvereinbarung steht unten, dass ein Erschließungsvertrag vorgesehen ist. Dieser soll

„eine Vereinbarung zur Kostenregelung in Bezug auf die äußere Anbindung des Plangebiets im Fall einer Erweiterung auf Teilfläche 2 und 3)…“

enthalten.

Laut Maßgabe des Stadtrates, die in der linken Spalte zitiert wird, ist die äußere Erschließung durch den Vorhabenträger durchzuführen und zu zahlen. In einer Situation, in der nicht eindeutig geklärt ist, ob die vorhandene äußere Kanalerschließung für die Bebauung der Teilfläche 1 ausreichen würde (siehe Punkt 4), muss der Vorhabenträger - aktuell der Immobilienkonzern Sahle Wohnen GmbH - zur Zahlung der äußeren Erschließung der Teilfläche 1 (Bebautes Gelände sowie sog. Kragen) herangezogen werden können, unabhängig davon ob der Fall der Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 vorliegt. Zumal die Fraktionen der neuen Ratskoalition erklärtermaßen die Flächen 2 und 3 keinesfalls bebauen wollen.

Die Klausel könnte, wenn nur Teilfläche 1 bebaut würde, der Maßgabe des Stadtrates zuwiderlaufen, selbst wenn sie von der Verwaltung anders gemeint gewesen sein sollte.

Die Misere der Investorenverträge des früheren OB Sridharan will die neue Ratskoalition nicht wiederholen. Sie sollte deshalb Inhalt und Bedeutung der Planungsvereinbarung mit Sahle Wohnen GmbH genau analysieren, BEVOR sie weitere Schritte in Erwägung zieht.

Der Bericht der Stadtverwaltung (Drucksache 1810873) über die Planungsvereinbarung genügt nicht, um große finanzielle Schäden für die Stadt auszuschließen.

Ist die Kanalerweiterung überhaupt nötig?

Das Bonner Tiefbauamt hatte in der DSK-Studie darauf hingewiesen, dass im örtlichen Kanalnetz (Holzlarer Kanal) Kapazitäten kaum noch vorhanden und mit erhöhtem Finanzierungsbedarf für die äußere Erschließung zu rechnen sei.

Quelle: Deutsche Stadt- und Grundstückentwicklungsgesellschaft (DSK) 2016: Vorbereitende Untersuchungen für einen möglichen Entwicklungsbereich Roleber, S. 77-78

Entscheidend wäre die maximale Anzahl zusätzlicher Standard-Wohneinheiten, von denen das Schmutzwasser durch den vorhandenen Kanal aufgenommen werden kann.

Dann wäre bereits jetzt klar, wie viele Standard-Wohneinheiten in Roleber maximal entstehen könnten (durch Umbau des Bestandsgebäudes bzw zusätzlich), ohne dass der Holzlarer Kanal erweitert werden müsste.

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Warnungen vor hohen Erschließungskosten für eine neue Wohnbebauung in Roleber hatten im November 2020 die SPD-Fraktionen des Stadtrats und der Beueler Bezirksvertretung die Stadtverwaltung auf öffentlichem Weg in einer sog. „Kleine Anfrage“ (undatiert, Drucksache 201901) gefragt, ob die äußere Kanalanbindung (über den ca 2 km langen Kanal durch Holzlar) für etwa 100 neue Wohnungen ohne Erweiterung ausreicht. Zur Erinnerung: Der Siegerentwurf des städtebaulichen Wettbewerbs plant 512 neue Wohnungen.

Warum nach 100 Wohnungen gefragt wurde, war nicht begründet. Allerdings: 100 Wohnungen würden in das LWK-Bestandsgebäude passen und wohl kaum das ehemalige Schmutzwasseraufkommen der Landwirtschaftskammer übersteigen.

Die Stellungnahme der Stadtverwaltung (Drucksache 201901-1 ST, undatiert) bezogieht sich aber NICHT auf eine bestimmte Anzahl Wohnungen.

Sie verweist auf ein bisher nicht öffentlich gemachtes hydrogeologisches Gutachten, das besagt hinsichtlich des kanalpflichtigen Schmutzwassers:

„Schmutzwasser aus der geplanten Bebauung macht nach derzeitigem Wissensstand eine Vergrößerung des Holzlarer Kanals nicht erforderlich.“

Worauf sich der "derzeitige Wissensstand" bezieht, lässt die Stadtverwaltung offen. Zu ähnlichen Anfragen in der Vergangenheit hatte das Tiefbauamt argumentiert, dass man noch nicht wisse, wie viele Wohnungen in welcher Größe gebaut würden, daher könne man noch nicht sagen, ob der vorhandene Kanal ausreiche.

Für die Bewertung der Situation in Roleber ist aber nicht nur entscheidend, wieviel Wohneinheiten ein Investor planen würde, sondern auch die maximale Anzahl zusätzlicher Wohneinheiten, von denen das Schmutzwasser durch den vorhandenen Kanal aufgenommen werden kann.

Das Tiefbauamt könnte genau wie in der DSK Studie bereits jetzt Standardwohnungsgrößen (und ihre Standardschmutzwassermenge) für derartige Schätzungen nutzen.

Es geht um sachliche Information, nicht um Meinungen. Daher müssen die Informationen auf den Tisch:

Dringender Klärungsbedarf

  • Was steht genau in der Planungsvereinbarung hinsichtlich Kostenübernahme einer Erweiterung des Holzlarer Kanals und welche rechtliche Bedeutung hat diese Formulierung in der Planungsvereinbarung?
  • Das hydrogeologische Gutachten der Stadt Bonn ist der Öffentlichkeit nicht bekannt. Worauf bezieht sich der „derzeitige Wissensstand“? Was genau zu bisherigen und erwarteten Schmutzwassermengen steht in dem Gutachten?
  • Wie hoch ist die derzeit noch offene Kapazität des Holzlarer Kanals ? Für wieviele zusätzliche (Standard-)Wohneinheiten reicht sie aus?

Übrigens hat der Holzlarer Kanal schon eine lange Geschichte von ausweichend (nicht: ausreichend)  beantworteten Anfragen an die Stadtverwaltung! Siehe Faktencheck Roleber

 

19.10.2020 Irreführender Bericht über den Wettbewerb

Der Bonner Generalanzeiger berichtete über den Wettbewerb. Der umstrittene V-förmige, unbebaute "Kragen", für es kein Baurecht gibt, wurde nicht erwähnt, auch nicht die Klimaprobleme und die möglichen horrenden Kanalkosten. Sahle Wohnen hatte den Wettbewerb für den Kragen und die bereits bebauten Flächen ausgeschrieben.

Dazu ein Leserbrief von G.Amshoff, der am 22.10.20 erschien.

 

30.9. 2020 Werbung der Stadt Bonn für ein Riesen-Baugebiet in Roleber mit Erweiterungspotenzial: Ausstellung über den Architektenwettbewerb der Sahle Wohnen GmbH

Nicht zu verwechseln mit einer Bürgerbeteiligung!

Die Stadtverwaltung fördert den Immobilienkonzern Sahle Wohnen GmbH, in dem sie ihr Raum für eine Ausstellung zur Verfügung stellt und diese mit einer städtischen Pressemitteilung bewirbt.

Es geht um die Ergebnisse des Wettbewerbs zur Bebauung des ersten Teils der ehemaligen Flächen der NRW-Landwirtschaftskammer in Roleber. Den Wettbewerb hat die Sahle Wohnen durchgeführt in der Hoffnung, dass der Stadtrat Baurecht für diese Flächen beschließt. Bisher gibt es Baurecht nur für die bereits bebaute Fläche, auf der das Gebäude der Landwirtschaftskammer und Nebengebäude stehen. Ob für den bisher unbebauten sog. „Kragen“  Baurecht geschaffen werden soll, ist umstritten.

Bis zum 19. Oktober kann die Ausstellung besichtigt werden. Auch das Protokoll der Sitzung der Jury liegt aus. Wer den führenden Entwurf unbedingt sehen will, kann hier nachschauen. Er setzt den Abriss der vorhandenen Gebäude voraus, plant Ersatz und beplant auch den Kragen. Zum Beschreibungstext über die neu getaufte "Roleber Heide" Seite 1, Seite 2.

Die Ausstellung darf nicht verwechselt werden mit der Offenlegung von Bebauungsplänen im Rahmen der vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung. Es handelt sich auch nicht um eine freiwillige Bürgerbeteiligung. Es ist Werbung der Stadt Bonn für ein Riesen-Baugebiet, das von der Bevölkerung überwiegend abgelehnt wird.

Die Tatsache, daß die Sahle Wohnen GmbH auf eigenes Risiko in einen Architektenwettbewerb investiert hat, bedeutet nicht, dass sie einen Rechtsanspruch auf Baurecht hat. Der Stadtrat ist auch jetzt noch in seiner Entscheidung frei, Baurecht zu gewähren oder eben auch nicht. Das Gelände ist Entstehungsgebiet für Kaltluft und gehört zu einer regional bedeutsamen Kaltluftleitbahn. Die äußere Kanalerschliessung würde durch den 2 km langen Holzlarer Kanal erfolgen, der allerdings ausgelastet ist und erweitert werden müsste. Geschätzte Kosten: 20 Millionen Euro - sie würden die Erschliessung unwirtschaftlich machen. Der weiteren Bebauung der übrigen Flächen würden die Türen geöffnet.

Wer sich um den Investor Sorgen macht, sollte wissen, dass Rücktrittsklauseln üblich sind für den Fall, dass kein Baurecht gewährt wird.

Wer sich um die Stadt und ihre BürgerInnen Sorgen macht, sollte Pläne zur Bebauung  nicht diskutieren und sich nicht auf zu dichte Bebauung und auch nicht auf die Mengen der Farbe Grün in der zeichnerischen und dichterischen Architektenkunst einlassen, sondern:

das Riesen-Baugebiet in Roleber aus denselben Gründen wie bisher auch weiterhin ablehnen.

Die Chancen für eine klimaschonende Stadtentwicklung haben sich mit dem neuen Stadtrat und der neuen Oberbürgermeisterin verbessert.

Zum Faktencheck Roleber


 22.9.2020 BUND warnt vor Fehlplanung in Roleber

- Bauabschnitt 1 –alles ist offen
- Planung für die Bauabschnitte 2 und 3 widerspricht dem gültigen Regionalplan
- Umweltprüfung des neuen Regionalplanes abwarten
- Gebäudebestand des Kammergebäudes erhalten 
 
 

8.9.20 Roleber wird Wahlkampfthema

Am 8. September 2020 berichten Lokalzeitungen über Roleber. Was gibts denn Neues? Dass die Wettbewerbsjury in Kürze eine Empfehlung abgeben könnte? Das ist keine Meldung wert. 

In der letzten Woche vor der Kommunalwahl gehts um Stimmen, und am Ende des Artikels im Bonner Generalanzeiger steht  sinngemäß:

Die CDU hat einen Änderungsantrag zur Streichung von Neusiedlungen in Hoholz und Gielgen in die Ratsgremien eingebracht. Komisch, alle Fraktionen haben Änderungen eingebracht, werden aber nicht erwähnt. Die riesigen Neusiedlungen waren sogar von der CDU-geführten Stadtverwaltung überhaupt erst vorgeschlagen worden, das wird auch nicht erwähnt.

Also waren die Vorschläge der CDU-geführten Stadtverwaltung Nebelkerzen, und im Zentrum des Nebels stehen Flächen 2 und 3 in Roleber, die zusätzlich zum "Kragen" möglichst auch noch bebaut werden sollen.

NEU ist also:  CDU, FDP, SPD und BBB haben eine unklar formulierte Empfehlung der Beueler Bezirksvertretung im Stadtrat am 1.9.20 beschlossen:

-  "wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB vorgeschlagen"

ASB bedeutet: Allgemeiner Siedlungsbereich für den kommenden Regionalplan, eine für größere Baugebiete nötige Voraussetzung

Der Beschluss ist ungenau: Man will natürlich die Flächen 2 und 3 bebauen, lässt es aber so klingen als ob es nur um den Kragen oder sogar nur die Nebengebäude geht.

Die Grünen und Linke haben alle Vorschläge der Stadtverwaltung für Neusiedlungen auf den letzten Bonner Agrarflächen klar abgelehnt. Zu einer Ablehnung von Baurecht für den Kragen konnten sich die Grünen  bisher nicht entschliessen, siehe  Video zur Podiumsdiskussion am 2.9.20

Übrigens: Grüne und Linke haben teilweise in ihren Anträgen, aber vor allem in ihren Wahlprogrammen gangbare Alternativen, um bezahlbaren Wohnraum zu schaffen. Auch die SPD bietet Alternativen. 

 

4. März 2020 18 Uhr: Bürgerantrag zu den Konsequenzen aus der neuen regionalen Klimavorsorgestrategie für Roleber

Ort: Bonner Stadthaus, Ratssaal

Der Bürgerantrag des Vereins Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge „Suspendierung der Umsetzung der Ratsentscheidung zur Bebauung des Geländes der ehem. Landwirtschaftskammer und mögliche Revision aufgrund neuer klimatologischer Erkenntnisse“ wird im Ausschuss für Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger beraten. Der Verein hat Rederecht.

Link zum Bürgerantrag

Link zur Stellungnahme der Verwaltung. Die Verwaltung empfiehlt Ablehnung des Bürgerantrags. Ihre Begründung bestätigt allerdings den Bürgerantrag!

 

12. März 2020 18 Uhr: Große Anfrage der Grünen „Klimatologische Einschätzung zur Landwirtschaftskammer Roleber“

Ort: Bonner Stadthaus, Ratssaal

Die Große Anfrage der Grünen wird im Ausschuss für Umwelt und Verbraucherschutz samt Antwort der Stadtverwaltung zur Kenntnis genommen, womöglich gibt es sogar eine Diskussion. 

Link zur Großen Anfrage der Grünen

 

12.02.2020 Pressemitteilung: Kalte Luft aus Roleber

Baugebiet steht wegen regionaler Klimaschutz-Erkenntnisse infrage

 

10.2.2020 "Kalte Luft aus Roleber"

Zum Sonderdruck aus Bonner Umweltzeitung März/April 2020 "Kalte Luft aus Roleber"

Zum Faktencheck Bonn-Roleber

 

1.2.2020 Neue Klimadaten: Kalte Luft aus Roleber stellt Riesen-Baugebiet infrage

Im Januar 2020 wurde die Klimawandelvorsorgestrategie für unsere Region vorgelegt. Autor ist der Verband Region Köln/Bonn e.V., ein Zusammenschluss von Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen. Sie weist in Roleber regional wirksame Kaltluft-Leitbahnen aus.

Quelle: Verband Region Köln/Bonn e.V. (2020): Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln/Bonn, www.klimawandelvorsorge.de Download 6.2 Regional wirksame Luftleitbahnen und Kaltluft-Einzugsgebiete (PDF)

Dem Ratsbeschluss zur Einleitung des Bebauungsplanverfahrens vom 4.7.2019 hatte ein Klimagutachten vom 31.8.2018 (Drucksache 1812161ST3, inkl. „stadtklimatische Ersteinschätzung“) auf Basis des städtischen Klimaprojekts ZURES zugrunde gelegen.

Mithilfe der dort angewendeten Methode werden regional wirksame Faktoren erkannt, wie die Kaltluft-Leitbahn in Roleber.  Bei der detaillierteren Analyse von ZURES fehlt die regionale Perspektive, die die Klimavorsorgestrategie mit ihrer weniger hohen Auflösung erzielt hat. ZURES kann die regional wirksame Kaltluftleitbahn mit seiner Methode nicht sehen.

Es ist nicht eine Methode besser als die andere, sondern sie blicken auf unterschiedliche Faktoren. Beide Erkenntnisse schliessen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich und müssen zusammen betrachtet werden.

Kaltluft-Leitbahnen sollen dem geltenden VDI-Standard (VDI 3787 Blatt 5) zufolge nicht bebaut werden. Ein ers nach dem Bebauungsplanentwurf  fälliges klimatologisches Gutachten könnte zu dem Ergebnis führen, dass kein Baurecht für den bisher unbebauten sog. „Kragen“ erteilt werden kann.

Der Kragen ist Teil des „Baufeld 1“, das Gegenstand des genannten Ratsbeschlusses vom 4.7.2019 war.

Wenn der städtebauliche Wettbewerb trotz der Erkenntnis einer regional wirksamen Kaltluft-Leitbahn durchgeführt wird, könnten vermeidbare Schäden entstehen, wie z.B. Kosten für Preisgelder für teilnehmende Architekturbüros, für den Bebauungsplanentwurf und für verschiedene dann erst fällige Gutachten.

 

6.7.2019 Irreführender  Bericht des Generalanzeigers

Der Bericht des Bonner Generalanzeiger über den Ratsbeschluss ist widersprüchlich, was  Baufeld 1 betrifft . Gehört der Kragen zu Baufeld 1 oder nicht? Zwar wird im Text einmal der "Kragen" als zugehörig benannt, aber der BBB sowie Ratsmitglied Dieter Schaper (SPD)  werden so zitiert, dass der falsche Eindruck entsteht, es gehe nur um das bereits bebaute Gelände!

Auch die Karte im GA ist nicht eindeutig. Gehört der "Kragen" zu Baufeld 1 oder nicht?

GA060719Karte

Zum Vergleich die Karte  aus dem Bonner Ratsinformationssystem. Die blaue Fläche 1 ist Baufeld 1 und umfasst sowohl das bereits bebaute Gelände als auch den unbebauten "Kragen":

1911147ED3Karte

 

4.7.2019  Was hat der Bonner Stadtrat beschlossen?

FÜR die Bebauung  stimmten CDU, SPD,  FDP und AFD.

GEGEN die Bebauung stimmten Grüne, Linke und BBB.

Der Beschluß lautet: "Für das Baufeld 1 führt der Investor einen städtebaulichen Wettbewerb durch, der dann Grundlage für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan werden soll. Für die Baufelder 2+3 führt die Verwaltung in eigener Regie später eine Bürgerwerkstatt durch, um eine ergänzende Bebauung zu diskutieren."

Ein weiterer Beschluss betrifft Anregungen, nachzulesen unter https://www2.bonn.de/bo_ris/daten/o/pdf/19/1911147.pdf

Was bedeutet der Beschluß? Baufeld 1 ist etwa die Hälfte des Geländes der ehemaligen LWK und darf in ein Bebauungsplanverfahren gehen.

In der Karte ist die gesamte Fläche der ehemaligen LWK kariert. Die schwarz umrandete Fläche bezieht sich auf eine Untersuchung im Vorfeld und enthält weitere Flächen, für die eine Bebauung gar nicht infrage kommt (Naturschutz, Friedhof etc). Für das bereits bebaute Gelände gab es selbstverständlich schon Baurecht. Nun darf auch der "Kragen" bebaut werden.

Über einen Abriß der Gebäude entscheidet der Investor. Ein Denkmalschutzantrag für zeitgenössische Bauten wurde abgelehnt.

 

Was liegt dem Planungsausschuss und dem Stadtrat vor?

26.6.2019 ab 18 h im Ratssaal, Stadthaus. Drei Bürgeranträge liegen vor sowie ein Antrag von CDU, SPD und FDP.

4. 7.2019 ab 18 h im Ratssaal, Stadthaus. Dort soll der Antrag von CDU,SPD, FDP entschieden werden.

- Die Kosten für die erforderliche Kanalerweiterung auf der Holzlarer Hauptstr. und andere Schutzmaßnahmen soll die Sahle Wohnen übernehmen. Ein Bürgerantrag fordert, dass die Stadtverwaltung dies rechtsverbindlich erklärt. In ihrer Stellungnahme zieht sich die Verwaltung auf "vielfältige Rahmenbedingungen" zurück, die erst beim Bebauungsplanverfahren in der nötigen "Detailtiefe" erstellt. Aber: um zu klären, wer die Kosten übernimmt, braucht es noch keine detaillierten Kosten. Dass eine Kanalerweiterung bei jeder zusätzlichen Bebauung nötig wird, steht in der DSK-Studie von 2017, S.75ff.

- Ein Verkehrskonzept fordert ein weiterer Antrag mit Verweis darauf, dass für die massive Bebauung in Stieldorf, Oelinghoven und Vinxel eine Verkehrsuntersuchung schon vorliegt (siehe Menüpunkt Gutachten). Die Bonner Verwaltung ist der Ansicht, das geht jetzt noch nicht.

- Die sinnvolle Zeitabfolge - erst Untersuchungen, dann ggf. Bebauungsplanverfahren - fordert der dritte Bürgerantrag. Die Stadtverwaltung möchte erst die Anzahl Wohneinheiten abschätzen. Aber: Die DSK-Vorstudie hatte bereits drei Varianten zur Anzahl Wohneinheiten vorgeschlagen. für alle drei könnten die erforderlichen Untersuchungen gemacht werden, bevor in ein Bebauungsplanverfahren eingestiegen wird. 

 

WORTBRUCH?

2014, kurz vor der Kommunalwahl, haben alle relevanten Fraktionen des Stadtrats eine weitere Bebauung auf dem Gelände der ehemaligen Landwirtschaftskammer abgelehnt!  Link zu Bericht und Artikeln im Bonner Generalanzeiger

2016-17 wurde die DSK-Studie durchgeführt. Sie stellt drei Bebauungsvarianten vor. In einer Infoveranstaltung der Verwaltung lehnen die Bürger die Bebauung weiter ab.

2017 hat der Stadtrat eine Bürgerwerkstatt für die gesamte Fläche beschlossen. Die CDU wollte die Diskussion aus der BV Beuel in den Stadtrat ziehen, dafür gab es keine Mehrheit. Im Frühjahr 2019 beantragten CDU, SPD und FDP, dass die Hälfte des bebaubaren Geländes durch Sahle Wohnen ohne Bürgerwerkstatt beplant wird. Für die andere Hälfte könne später eine Bürgerwerkstatt stattfinden. Dieser Antrag soll am 26.6. beraten und 4.7. beschlossen werden. Das wäre Wortbruch.

 

RoleberKarte

27. und 28. Mai 2019 Bonner Generalanzeiger: Leserbriefe von B.Lensing, S.Gura und J. Derdzinski zu den Artikeln über das Riesen-Baugebiet in Roleber vom 15.Mai 2019 und vom 21. Mai 2019;  23.Mai 2019 Unveröffentlichter Leserbrief von Uwe Labatzki

 
3. Mai 2019  "Übereilte und bürgerferne Ratsbeschlüsse für Roleber stehen an" Pressemitteilung des Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V.zu den Absichten von Kommunalpolitikern hinsichtlich Gebäude und Gelände der früheren Landwirtschaftskammer NRW in der Kulturlandschaft von Roleber:
  • Wegen einer nötigen  Kanalerweiterung von Roleber durch Holzlar würden enorm hohe Kosten entstehen, geschätzt werden 20 Millionen Euro! Diese bisher nicht geprüften Folgekosten eines Riesen-Baugebiets in Roleber dürfte die klamme Stadt Bonn tragen bzw. auf die Holzlarer Anwohner umlegen.
  • Ein Abriss des völlig intakten sehr attraktiven Hauptverwaltungsgebäudes ist nicht vermittelbar. Denkmalschutz ist beantragt. Büroraum ist bereits jetzt möglich, und für den Umbau in kleine Wohnungen wird gefordert, die vorhandenen Prügergebnisse vorzulegen.
     
  • Die wegen der seit Jahren bestehenden Protesten bereits zugesagte Bürgerwerkstatt VOR dem Bebauungsplanverfahren  würde durch den aktuellen Beschlussantrag um etwa die Hälfte der Fläche reduziert und vertagt. Die gesetzlich vorgeschriebene Offenlegung gegen Ende des Verfahrens steht natürlich nicht infrage.

Download (pdf) der Pressemitteilung "Übereilte und bürgerferne Ratsbeschlüsse für Roleber stehen an"

März/April 2019 Bonner Umweltzeitung „Der Freiraum von Roleber
 

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