15. Februar 2024 Bonner Generalanzeiger Leserbrief von Lutz Jäger zur Bürgerbeteiligung Bebauungsplan 50/18 Alter Hobshof/Kapellenweg

12.Februar 2024 Bonner Generalanzeiger Alter Hobshof abgerissen

5. Februar 2024  Vinxeler Bebauungsplan 50/18 Alter Hobshof/Kapellenweg. Faktencheck zum Artikel "Ortsgrenzen bleiben" im Köwi-Journal Aug.23, S.8  

29. Januar 2024 Bonner Generalanzeiger Alter Hobshof wird für ein umstrittenes Baugebiet abgerissen

31. Mai 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbrief Mehr Abstand zur Kapelle Über die ASUK Sitzung vom 24.5.2023

 

Aktuelles bis Mai 2023 zum Bebauungsplan 50/18 konnte man man auf der Webseite der BI Vinxel lesen: http://www.bi-vinxel.de/

 

Der Bebauungsplan 50/18 soll den geltenden Bebauungsplan 50/1 ersetzen.

Fakt ist, der Königswinterer Planungsausschuss will am 4.3.2020 auch den Flächennutzungsplan ändern! Zwei Änderungen sind geplant:

1. Entfernung der Gemeinbedarfsfläche. Sie hat die Zweckbestimmung "Bürgerhaus".

Für ein Bürgerhaus scheint es wenig Möglichkeit zu geben. Gemeinbedarfsflächen können aber auch anderen Zwecken dienen. Im Bürgerworkshop gab es mehrere dafür geeignete Vorschläge, wie einen Platz für Jugendliche. So einen Bolzplatz gibt es in Niederholtorf, sehr beliebt auch bei Erwachsenen zum Boulespielen. Die Gemeinbedarfsfläche muss bleiben! Dafür müsste nur eines der acht Mehrfamilienhäuser an der Kapelle aus dem Städtebaulichen Entwurf herausgenommen werden.

2. Hinzufügung eines weiteren ca 30-40 Meter breiten Streifens parallel zum Kapellenweg. Im bisherigen Flächennutzungsplan gibt es einen ca 40 Meter breiten Streifen direkt am Kapellenweg, und der soll nun fast verdoppelt werden. Bisher gehört der zusätzliche Streifen zur landwirtschaftlichen Fläche. Das will der Königswinterer Planungsausschuss ändern! Listig wurde im "städtebaulichen Entwurf" dieser Streifen gelbgrün als "Landwirtschaftliche Fläche" bezeichnet, die, so der Erläutertungstext  auf Seite 3, "weiterhin gesichert" sein soll. Durch die beabsichtigte Änderung des Flächennutzungsplans würde der Streifen aber zum Siedlungsbereich, und durch einen entsprechenden Bebauungsplan würde er zu Bauland!

Der Flächennutzungsplan ist dem Bebauungsplan übergeordnet. Will man die Fläche für die Landwirtschaft wirklich weiterhin sichern, muss sie im Flächennutzungsplan Landwirtschaftliche Fläche bleiben!

Die Änderungen des Flächennutzungsplans sind zum Vorteil des Investors und das Gegenteil von "massvoller" Bebauung in Vinxel. Diese FNP-Änderungen dürfen am 4.März 2020 nicht beschlossen werden, und die Bezirksregierung darf sie nicht genehmigen!

 

 

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