Stand: 2.9.2023
Der Quellbereich des Düfenbachs mitten in Vinxel zählt nicht zu den neuen Siedlungen im Regionalplanentwurf. Es hätte schon seit 1979 bebaut werden können. Mehr dazu im Hintergrund weiter unten.
1. September 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbriefe von Uwe Petersen und Angela Möbius zum GA-Bericht über Düfenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)
31. August 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbrief von Lutz Jäger zum GA-Bericht über Düfenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)
24. August 2023 Bonner Generalanzeiger Streit um neues Wohngebiet in Vinxel. Bericht über die Beratung des Bürgerantrags Düfenbach im ASUK
16.8.23 Bürgerantrag Düfenbach im ASUK
Am 16.8.23 wurde der Bürgerantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) beraten. Zuvor hatte die Stadtverwaltung einen Beschluss vorgeschlagen: Ablehnung. Abgestimmt wurde nicht, aber die Fraktionen wollten dem Vorschlag der Verwaltung folgen.
Begleitet war der Vorschlag von einer "Naturschutzfachlichen Stellungnahme", die der Investor in Auftrag gegeben hat. Der Investor ist eine der drei Eigentümer: Arenz Verwaltungs GmbH&Co KG.
Die Begründung der Verwaltung hat viel Zündstoff geliefert. Wir haben an die Ausschußmitglieder geschrieben.
Und im ASUK das Rederecht genutzt.
Worum ging es?
Renaturierung:
Das Parteiengutachten hat erhebliche fachliche Mängel. Es hat artenreiche Teilbereiche gar nicht betrachtet, es hat unsachgemäße Vermutungen über die anliegenden Gärten angestellt, es hat eine einzige Begehung nach vier Wochen Trockenheit durchgeführt. Es stellt immerhin fest, dass Feuchtwiesen je 5 Meter beidseitig des Düfenbach noch vorhanden sind und eine Renaturierung des Biotops möglich sei.
Das hat zuvor auch die fachliche Einschätzung des NABU festgestellt, die unseren Bürgerantrag begleitet hat. Die früher vorhandenen feuchten Hänge sind mit der Begradigung entwässert worden und durch das Mähen mit Traktoren wurde der Boden verdichtet. So hat sich die Feuchtwiese auf die nicht gemähten Bachränder zurückgezogen.
Das Wesen der Renaturierung ist, das vorhandene Biotop nicht einfach nur zu bewahren, sondern es aufzuwerten. Eine Renaturierung von Bach und Hängen würde den gesamten Quellbereich beanspruchen. Eine Bebauung wäre nicht sinnvoll. Mit der Renaturierung der Hänge würde auch die Schwammfunktion des derzeit verdichteten Bodens aufgewertet.
2024 wird die EU ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschieden. Es wird Bund, Länder und Gemeinden verpflichten, Flächen zu renaturieren. Königswinter hat bisher mit Renaturierung sehr wenig Erfahrung.
Kosten:
Eine Nutzung des Plangebiets als Ausgleichsfläche würde handelbare Ökopunkte und damit Geld für die Renaturierung einbringen. Allerdings ist der Bedarf der Stadt Königswinter an Ausgleichsflächen gering, denn Eingriffe in Natur und Landschaft werden wegdefiniert: Bevor ein Bebauungsplan beschlossen wird, wird der Landschaftsschutz aufgehoben.
Wir erwarten nicht von der Stadt Königswinter, dass sie die Flächen aufkauft. Ein Aufkauf ist für eine Renaturierung von Bach und Hängen gar nicht nötig. Auch die Begradigung war ohne Eigentümerwechsel durchgeführt worden. Eine Entschädigung der Eigentümer für das entgangene Baurecht wäre laut Stadtverwaltung wahrscheinlich nicht erforderlich, sie haben ihr Baurecht zu lange nicht genutzt.
Die Finanzierung der Renaturierung könnte sowohl von der Stadtverwaltung als auch von einem Verein organisiert werden. Derzeit haben die Eigentümer die Wiesen an Gut Frankenforst verpachtet. Es wird mehrmals jährlich per Traktor gemäht. Die renaturierten Wiesen könnten an Kommune oder Verein verpachtet oder auch verkauft werden, so dass eine Streuobstwiese angelegt und gepflegt werden kann.
Verfahren:
Anders als die Verwaltung darstellt, bräuchte man nur den in der ersten ASUK Sitzung nach der Kommunalwahl gefassten Beschluss 7/2020 aufheben. Der vorhandene Bebauungsplan 50/1 müsste an dieser Stelle aufgehoben und der Flächennutzungsplan angepasst werden.
31.5.23 Bürgerantrag Düfenbach im Hauptausschuß
Der Bürgerantrag stand am 31.5.23 im Hauptausschuß auf der Tagesordnung. Beschluß: Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK). die nächste ASUK-Sitzung ist für den 16.8.23 geplant.
18.4.2023 Bürgerantrag Düfenbach
Der Verein Lebenswerte Region Bonn/Siebengebirge stellt gemeinsam mit 78 Königswinterer BürgerInnen folgenden Beschlussantrag:
"In Abänderung des Beschlusses 7/2020 vom 2.12.2020 möge das zuständige Ratsgremium beschließen:
- Die im derzeit geltenden Bebauungsplan 50/1 ausgewiesene öffentliche Grünfläche südlich des Düfenbachs (Flurbezeichnung „Auf dem Brüchelchen“) wird dauerhaft gesichert. Sie dient künftig als Ausgleichsfläche.
- Ebenso wird die Fläche nördlich des Düfenbachs (Flurbezeichnung „In der Pützwiese“) dauerhaft gesichert und dient künftig als Ausgleichsfläche.
- Die begradigten bzw. verrohrten Abschnitte des Düfenbachs werden rückgebaut und renaturiert, um die schon heute bestehenden Rückstauprobleme zu verringern.
- Den BürgerInnen wird ermöglicht, die vorhandene Feuchtwiesen-Biodiversität mit geeigneten angeleiteten Pflegemaßnahmen zu stärken und sich selbst um eine finanzielle Unterstützung zu kümmern."
Zum Bürgerantrag samt Begründung. Zum Begleitschreiben des NABU Rhein/Sieg
März 2023 Zum Hintergrund
2017 stellte ein Anwohner der Vinxeler Str einen Bürgerantrag, er möchte den rückwärtigen Teil seiner Hofstelle mit einem altersgerechten Wohnhaus sowie einem Doppelhaus bebauen. Die Verwaltung wollte einen größeren Bebauungsplan aufstellen, und die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für Planänderung und Planumsetzung sowie Folgekosten verpflichten.
Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasste NICHT das Brüchelchen der Düfenbachquellen, für das der Flächennutzungsplan eine ca 8.500 qm große Grünfläche samt Spielplatz festsetzt.
Ende 2020 wurde zur ersten ASUK-Sitzung nach der Kommunalwahl unter Berufung auf denselben Bürgerantrag von der Verwaltung die Wünsche eines Investors vorgelegt und grundsätzlich beschlossen, darunter:
- Die Grünfläche am Düfenbach (auffindbar unter dem von der Verwaltung benutzten Namen „Düferbach“) könnte überplant werden, wobei 3 m Abstand vom Bach zu halten sei. Anstelle des Bachs würde wahrscheinlich ein Rückhaltebecken angelegt.
- 30% Sozialwohnungen (als Voraussetzung, dass der Bplan 50/1 geändert werden kann)
- mit dem Investor soll eine Planungsvereinbarung abgeschlossen werden, so würde er -wenn ein Bebauungsplan beschlossen wird - zur Übernahme der Infrastrukturkosten verpflichtet.
- Auf der Fläche des Anwohners solle der gesetzlich vorgeschriebene Spielplatz erstellt werden; diese Fläche würde der Stadt übertragen.
Das bisherige Baurecht (in der 1970ern beschlossener Bebauungsplan 50/1) erlaubt etwa 25 Einfamilienhäuser als reines Wohngebiet. Der Investor möchte zwecks "besserer Wirtschaftlichkeit" über 50 Wohneinheiten (davon 30% öffentlich gefördert), auch als Doppelhäuser errichten. Die Firsthöhe möchte er aufstocken und das reine Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) ändern.
2022 wurden der städtischen Kitaplanung 36 Einfamilienhäuser und 12 Mehrfamilienhäuser, schlüsselfertig ab 2027, zugrunde gelegt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans hat hier die Bezeichnung 50/22 erhalten.
Ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan ist in Arbeit (50/22). Es gilt der Bebauungsplan 50/1.
Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist in Arbeit.
Karte Düfenbach als pdf zum Download