Stand: 1.07.2024

Der Quellbereich des Düfenbachs mitten in Vinxel zählt nicht zu den neuen Siedlungen im Regionalplanentwurf, weil schon seit 1979 ein Bebauungsplan 50/1 existiert. Mehr dazu im Hintergrund weiter unten, samt Übersichtskarte.

 

1. Juli 2024: Einwohnerfrage  zu rechtlichen und finanziellen Risiken einer Bebauung des Düfenbach-Quellgebietes

In der Königswinterer Ratssitzung wird am 1.7.24 eine Einwohnerfrage zu den rechtlichen und finanziellen Risiken einer Bebauung des Düfenbach-Quellgebietes gestellt; eine Zusatzfrage behandelt die Interessen, die die Stadt vertritt, wenn sie zwei Bürgeranträge von Einzelbürgern dem Ratsausschuss zur Verfolgung empfiehlt, während sie den Bürgerantrag von über 90 Bürgern auf Renaturierung des Düfenbachs zur Ablehnung empfohlen hat.

Die Antworten des Bürgermeisters werden in der Sitzungsniederschrift veröffentlicht.

 

Berichte in der Presse zum vertagten Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans Düfenbach/Markgrafenstraße in Vinxel

 

5. Juni 2024  Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) vertagt den Aufstellungsbeschluss

Der Vorsitzende zog den Punkt „Aufstellungsbeschluss des Bebauungsplans für ein Wohngebiet am Düfenbach/ Markgrafenstraße“ vor, um den Bürgern entgegenzukommen.

Zunächst stellten zwei Vertreter des Investors Bonava das Projekt mit Powerpoint-Präsentation vor - drei Varianten, am Ende garniert mit netten bunten Bildchen zur öffentlichen Grünfläche mit plätscherndem Bach und Spielplatz sowie einem 2 1/2 geschossigen Haus, welches die Anmutung einer 1950er Jahre Mietskaserne hatte. Dazu typische Floskeln wie „zeitgemäße Nachverdichtung“, "Grünfläche gestaltet für die Öffentlichkeit", "Berücksichtigung verschiedener Belange". 

Nach der Vorstellung des Projekts, an dem die Bonava offenbar schon seit einigen Jahren arbeitet und dafür Gespräche mit Eigentümern und Verwaltung geführt hat, wurde gleich Kritik laut. Das Meinungsspektrum der Ausschussmitglieder reichte von: zu massiv, zu eng, zu viele Häuser auf den Flächen, ein paar Nachbesserungen, erheblicher Nachbesserungsbedarf, anspruchsvollere Architektur, egal welche Architektur, denn die bestehende vor Ort sei ja auch langweilig, in jedem Fall eine Bebauung, so viele Wohneinheiten, damit das Baulandmodell mit 30% gefördertem Wohnraum nicht unter den Tisch fällt, nur die Hälfte der Häuser, bis hin zu komplett anderen Varianten ohne Investor auf dem bestehenden Baufenster, Freilassen der südlichen Fläche, Bebauung beider Flächen bzw. alles so belassen, wie es jetzt ist. - Ein offensichtlicher Dissens. 

Dann kam der Auftritt des Technischen Leiters und der Leiterin Planen und Bauen aus der Stadtverwaltung: Mit rhetorischem Geschick und größtem Einsatz versuchten die beiden, die Ausschußmitglieder zu einer Abstimmung zu bewegen: 

  • Das beschleunigte Verfahren im Innenbereich ohne Umweltprüfung sei unverfänglich, es sei das Mittel der Wahl, dabei würden nur Verfahrensschritte verkürzt, nach einem Beschluss sei alles noch offen, die Bürger würden in einer Öffentlichkeitsbeteiligung eingebunden, alle Stellungnahmen würden berücksichtigt, die Bürger verstünden offenbar die Begrifflichkeit nicht richtig, denn im Verfahren selber seien noch detaillierte Gutachten vorgesehen (die der Investor zahlt), dabei würde auch die Dichte der Bebauung geprüft, der Aufstellungsbeschluss gebe der Stadt Handlungsfähigkeit, es werde ‚nur' ein Städtebaulicher Vertrag geschlossen (der mit Haftungsrisiken für die Stadt einhergehen kann), das bedeute noch keinen Beschluss eines konkreten Bebauungsplans, außerdem habe der Rat den Beschluss gefasst, auch die südliche Fläche zu bebauen, es seien Bürgeranträge FÜR eine Bebauung gestellt worden, denen sei die Verwaltung gefolgt. 
  • Um eine Renaturierung des Bachs und der Wiesen ginge es kaum bis gar nicht, denn der Bürgerantrag vom 14.4.2023 sei abgelehnt worden und es liege bereits ein Gutachten (gemeint war eine vorläufige Stellungnahme, bezahlt vom Grundstückseigentümer) zur ökologischen Wertigkeit der Fläche vor (demnach wurden die Wiesen nicht als Feuchtwiesen eingestuft, sondern als Mähwiesen ohne besondere Arten und damit bebaubar).  

Die Mehrheit der Ratsmitglieder, ließen sich dennoch nicht von einer Abstimmung überzeugen. Vielmehr gebe es noch Beratungsbedarf, vielleicht lohne es sich auch nicht für den Investor, in jedem Fall solle die Verwaltung einen anderen Entwurf vorlegen, außerdem müssten sich die Ratsmitglieder klar darüber werden, was sie wollten, so lautete der überwiegende Tenor. Der Beschluss wurde vertagt. 

Die beiden Verwaltungsmitarbeiter, die Investorenvertreter und die ebenfalls anwesenden Grundstückseigentümer waren angesichts dieser Entscheidung sichtlich enttäuscht. Für Vinxel sind die massiven Zweifel der Politik ein erster Erfolg! 

Im Vorfeld der ASUK-Sitzung haben ein gutes Dutzend BürgerInnen an die ASUK-Mitglieder geschrieben und um Vertagung gebeten, um den BürgerInnen die Möglichkeit, noch vor dem anstehenden Grundsatzbeschluss über die Bebauung des Areals Kontakt zu ihren VertreterInnen im Rat aufzunehmen und ihre Gedanken und Vorbehalte zu dem Vorhaben vorzutragen.

 

8. September 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbrief von Ute Nickenig zum GA-Bericht über Düfenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)

1. September 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbriefe von Uwe Petersen und Angela Möbius zum GA-Bericht über Düfenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)

31. August 2023 Bonner Generalanzeiger Leserbrief von Lutz Jäger zum GA-Bericht über Düfenbach im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK)

24. August 2023 Bonner Generalanzeiger Streit um neues Wohngebiet in Vinxel. Bericht über die Beratung des Bürgerantrags Düfenbach im ASUK

4. August 2023 Bonner Rundschau „Feuchtwiesen erhalten“. Vinxeler wenden sich gegen Bebauung der „Pützwiese“ – Thema im Ausschuss

 

16.8.23 Bürgerantrag Düfenbach im ASUK

Am 16.8.23 wurde der Bürgerantrag im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK) beraten. Zuvor hatte die Stadtverwaltung einen Beschluss vorgeschlagen: Ablehnung. Laut Niederschrift wurde einstimmig beschlossen, dem Bürgerantrag nicht zu folgen. Die Anregungen des Bürgerantrages werden im Zuge des notwendigen Bauleitplanverfahrens für das Wohngebiet „Markgrafenstraße/ Am Düfenbach“ geprüft.

Begleitet war der Beschlussvorschlag der Stadtverwaltung von einer "Naturschutzfachlichen Stellungnahme", in der deren Auftraggeberin als eine der Eigentümer namentlich genannt wird.

Die Begründung der Verwaltung hat viel Zündstoff geliefert. Wir haben an die Ausschußmitglieder geschrieben (Stand 16.8.23)

Und im ASUK das Rederecht genutzt.(Stand 16.8.23)

Worum ging es?

Renaturierung:

Das Parteiengutachten hat erhebliche fachliche Mängel. Es hat artenreiche Teilbereiche gar nicht betrachtet, es hat unsachgemäße Vermutungen über die anliegenden Gärten angestellt, es hat eine einzige Begehung nach vier Wochen Trockenheit durchgeführt. Es stellt immerhin fest, dass Feuchtwiesen je 5 Meter beidseitig des Düfenbach noch vorhanden sind und eine Renaturierung des Biotops möglich sei.

Das hat zuvor auch die fachliche Einschätzung des NABU festgestellt, die unseren Bürgerantrag begleitet hat. Die früher vorhandenen feuchten Hänge sind mit der Begradigung entwässert worden und durch das Mähen mit Traktoren wurde der Boden verdichtet. So hat sich die Feuchtwiese auf die nicht gemähten Bachränder zurückgezogen.

Das Wesen der Renaturierung ist, das vorhandene Biotop nicht einfach nur zu bewahren, sondern es aufzuwerten. Eine Renaturierung von Bach und Hängen würde den gesamten Quellbereich beanspruchen. Eine Bebauung wäre nicht sinnvoll. Mit der Renaturierung der Hänge würde auch die Schwammfunktion des derzeit verdichteten Bodens aufgewertet.

2024 wird die EU ein Gesetz zur Wiederherstellung der Natur verabschieden. Es wird Bund, Länder und Gemeinden verpflichten, Flächen zu renaturieren. Königswinter hat bisher mit Renaturierung sehr wenig Erfahrung.

 

Kosten: 

Eine Nutzung des Plangebiets als Ausgleichsfläche würde handelbare Ökopunkte und damit Geld für die Renaturierung einbringen. Allerdings ist der Bedarf der Stadt Königswinter an Ausgleichsflächen gering, denn Eingriffe in Natur und Landschaft werden wegdefiniert: Bevor ein Bebauungsplan beschlossen wird, wird ggf. der Landschaftsschutz aufgehoben.

Wir erwarten nicht von der Stadt Königswinter, dass sie die Flächen aufkauft. Ein Aufkauf ist für eine Renaturierung von Bach und Hängen gar nicht nötig. Auch die Begradigung war ohne Eigentümerwechsel durchgeführt worden. Eine Entschädigung der Eigentümer für das entgangene Baurecht wäre laut Stellungnahme der Stadtverwaltung wahrscheinlich nicht erforderlich, sie haben ihr Baurecht zu lange nicht genutzt.

Die Finanzierung der Renaturierung könnte sowohl von der Stadtverwaltung als auch von einem Verein organisiert werden. Derzeit haben die Eigentümer die Wiesen an Gut Frankenforst verpachtet. Es wird mehrmals jährlich per Traktor gemäht. Die renaturierten Wiesen könnten an Kommune oder Verein verpachtet oder auch verkauft werden, so dass eine Streuobstwiese angelegt und gepflegt werden kann.

 

Verfahren:

Anders als die Verwaltung darstellt, bräuchte man nur den in der ersten ASUK Sitzung nach der Kommunalwahl gefassten Beschluss 7/2020 aufheben. Der vorhandene Bebauungsplan 50/1 müsste an dieser Stelle aufgehoben und der Flächennutzungsplan angepasst werden.

 

31.5.23 Bürgerantrag Düfenbach im Hauptausschuß

Der Bürgerantrag stand am 31.5.23 im Hauptausschuß auf der Tagesordnung. Beschluß: Verweisung an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz (ASUK). die nächste ASUK-Sitzung ist für den 16.8.23 geplant.

 

18.4.2023 Bürgerantrag Düfenbach

Der Verein Lebenswerte Region Bonn/Siebengebirge stellt gemeinsam mit 78 Königswinterer BürgerInnen folgenden Beschlussantrag:

"In Abänderung des Beschlusses 7/2020 vom 2.12.2020 möge das zuständige Ratsgremium beschließen:

  • Die im derzeit geltenden Bebauungsplan 50/1 ausgewiesene öffentliche Grünfläche südlich des Düfenbachs (Flurbezeichnung „Auf dem Brüchelchen“) wird dauerhaft gesichert. Sie dient künftig als Ausgleichsfläche.
  • Ebenso wird die Fläche nördlich des Düfenbachs (Flurbezeichnung „In der Pützwiese“) dauerhaft gesichert und dient künftig als Ausgleichsfläche.
  • Die begradigten bzw. verrohrten Abschnitte des Düfenbachs werden rückgebaut und renaturiert, um die schon heute bestehenden Rückstauprobleme zu verringern.
  • Den BürgerInnen wird ermöglicht, die vorhandene Feuchtwiesen-Biodiversität mit geeigneten angeleiteten Pflegemaßnahmen zu stärken und sich selbst um eine finanzielle Unterstützung zu kümmern."

Zum Bürgerantrag samt Begründung und dem Begleitschreiben des NABU Rhein/Sieg

 

März 2023 Zum Hintergrund

2017 stellte ein Anwohner der Vinxeler Str einen Bürgerantrag, er möchte den rückwärtigen Teil seiner Hofstelle mit einem altersgerechten Wohnhaus sowie einem Doppelhaus bebauen. Die Verwaltung wollte einen größeren Bebauungsplan aufstellen, und die Eigentümer zur Übernahme der Kosten für Planänderung und Planumsetzung sowie Folgekosten verpflichten.

Der vorgeschlagene Geltungsbereich umfasste NICHT das Brüchelchen der Düfenbachquellen, für das der Flächennutzungsplan eine ca 8.500 qm große Grünfläche samt Spielplatz festsetzt.

Ende 2020 wurde zur ersten ASUK-Sitzung nach der Kommunalwahl unter Berufung auf denselben Bürgerantrag von der Verwaltung die Wünsche eines Investors vorgelegt und grundsätzlich beschlossen, darunter:

  • Die Grünfläche am Düfenbach (auffindbar unter dem von der Verwaltung benutzten Namen „Düferbach“) könnte überplant werden, wobei 3 m Abstand vom Bach zu halten sei. Anstelle des Bachs würde wahrscheinlich ein Rückhaltebecken angelegt.
  • 30% Sozialwohnungen (als Voraussetzung, dass der Bplan 50/1 geändert werden kann)
  • mit dem Investor soll eine Planungsvereinbarung abgeschlossen werden, so würde er -wenn ein Bebauungsplan beschlossen wird - zur Übernahme der Infrastrukturkosten verpflichtet.
  • Auf der Fläche des Anwohners solle der gesetzlich vorgeschriebene Spielplatz erstellt werden; diese Fläche würde der Stadt übertragen.

Das bisherige Baurecht (in der 1970ern beschlossener Bebauungsplan 50/1) erlaubt etwa 25 Einfamilienhäuser als reines Wohngebiet. Der Investor möchte zwecks "besserer Wirtschaftlichkeit" über 50 Wohneinheiten (davon 30% öffentlich gefördert), auch als Doppelhäuser errichten. Die Firsthöhe möchte er aufstocken und das reine Wohngebiet (WR) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) ändern.

2022 wurden der städtischen Kitaplanung  36 Einfamilienhäuser und  12 Mehrfamilienhäuser,  schlüsselfertig ab 2027, zugrunde gelegt. Das Verfahren zur Aufstellung des Bebauungsplans hat hier die Bezeichnung 50/22 erhalten.

Ein Verfahren für einen neuen Bebauungsplan ist in Arbeit (50/22). Es gilt der Bebauungsplan 50/1.

Eine Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes ist in Arbeit.

 

 Karte Düfenbach als pdf zum Download

 

dfenbach karte

 

 

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