Zur Unterschriftensammlung "STOP Riesensiedlungen im Naturpark"

14.4.2023 Vinxeler stellt Einwohnerfrage an den Rat der Stadt Königswinter zu den vom ISEK Verkehrsgutachten aufgelisteten notwendigen Maßnahmen, und zum aufgehobenen Bebauungsplan 50/19 "Westl. und östl. Holtorfer Straße", der im Regionalplanentwurf steht. Sie wurde fristgerecht für die Ratssitzung am 24.4.23 eingereicht. Zur Einwohnerfrage

 

Januar 2023 Neue Unterschriftensammlung Der Regionalplanentwurf soll bis Herbst 2023 überarbeitet und nochmal zur Bürgerbeteiligung ausgelegt werden. Unser Verein sammelt während dieser Zeit Unterschriften gegen die Riesensiedlungen im Naturpark Siebengebirge!

 

25.8.22 Stellungnahme zum Regionalplan des Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V. 

Mitmachen in zwei Schritten:

1. Stellungnahme downloaden

2. Email an die Bezirksregierung Köln schicken

  • An: regionalplanung (at) bezreg-koeln.nrw.de
  • Kopie an:   sg (at) siebengebirgsregion.de 
  • Betreff:  "ÖFF NEUAUFSTELLUNG REGIONALPLAN"
  • Text: z. B. "Ich unterstütze die Stellungnahme im Anhang."  Name, Anschrift
  • Anhang: Stellungnahme

 

20.8.22 Infos der Bezirksregierung für die Beteiligung am Regionalplan

Infos der Bezirksregierung Köln: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/beteiligung_regionalplanung/

Die Fachbeiträge zum Regionalplan finden sich unter: https://www.bezreg-koeln.nrw.de/brk_internet/leistungen/abteilung03/32/regionalplanung/ueberarbeitung/regionalplan/fachbeitraege/index.html

 

27. Mai 2022 Neue Siedlungsbereiche in der Siebengebirgsregion? Beteiligen Sie sich an der Neuaufstellung des Regionalplans bis 31. August 2022!  

Für den Großraum Bonn bietet die Siebengebirgsregion unverzichtbare Freiräume für Klima, Natur und Naherholung. Um dem Zuzug in die Bonner Region mit mehr Wohnraum zu begegnen, eignet sich die Siebengebirgsregion daher wenig. Trotzdem sollen künftig mehrere Riesenbaugebiete ermöglicht werden, so der Entwurf für einen neuen Regionalplan der Bezirksregierung Köln. Bürger*innen können ihn bis zum 31. August 2022 kommentieren.

In der Siebengebirgsregion sind massive neue Siedlungsbereiche vorgesehen: in den Bonner Ortsteilen Holtorf, Roleber, Hoholz und Gielgen ca 20 Hektar, in den Königswinterer Ortsteilen Vinxel, Oelinghoven und Stieldorf sind es sogar ca 37 Hektar. Allesamt sind Landschaftsschutzgebiete und Kaltluftentstehungsgebiete, und alle werden von Naherholungssuchenden wegen der Ruhe, Größe und Schönheit der Landschaft viel genutzt. Der ÖPNV ist unzureichend und der Autoverkehr schon heute zu stark. 

Seit der Kommunalwahl im September 2021 haben neue Koalitionen und Stadtoberhäupter in Bonn und Königswinter die einstigen CDU/FDP-Mehrheiten abgelöst. Halten die Neuen ihre Wahlversprechen einer natur- und klimafreundlichen Siedlungs- und Wohnungspolitik? Lesen Sie in Kürze hier weiter.

Wollen Sie an der Bürgerbeteiligung teilnehmen? Hier gehts zu den Infos der Bezirksregierung Köln.

In Kürze können Sie hier unsere Handreichung zur Bürgerbeteiligung finden.

Hier geht's zu unserem Faktencheck Bauland  und zu unserem Positionspapier "Mehr bezahlbare Wohnungen für die Bonner Region" (Januar 2021)

Hier ist eine Übersichtskarte über die Neusiedlungsbereiche des Regionalplanentwurfes:

 

KarteRegionalplanRiesenbaugeb2022neumitGrupp PPP

 

 

 

 

28. Juni 2021 Pressemitteilung: Kaltluft kann nicht pendeln

Die neue Ratskoalition hat linksrheinisch neue Siedlungsbereiche beschlossen und die rechtsrheinischen Beschlüsse des früheren Stadtrats nicht infrage gestellt. Der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge hatte einen Bürgerantrag gestellt, nach dem die Beschlüsse des früheren Rates über neue Siedlungsbreiche in Roleber und Holtorf aufgehoben und der "Kragen" in Roleber kein Siedlungsbereich bleiben soll. Der Bürgerantrag wird am 25.8.21 im zuständigen Ausschuss beraten. „Kaltluft kann nicht pendeln, im Gegensatz zu den Einpendlern aus dem Umland“, kommentiert der Verein. „Deswegen muss sich der Rat für die Kaltluft entscheiden und gegen Siedlungen.“ Hat er leider nicht.

 

28.6.2021 Pressemitteilung des BUND Bonn Rhein-Sieg zu den Regionalplan-Anmeldungen der Kommunen

 

12.Mai 2021 Bürgerantrag des Lebenswerte Region Bonn/Siebengebirge e.V.
  1. Der Stadtrat möge keine Flächen in Roleber und Holtorf für den neuen Regionalplan anmelden.
  2. Der Stadtrat möge eine Fläche in Roleber (der sog. V-förmige „Kragen“) aus dem geltenden Regionalplan zur Streichung melden.
  3. Der Stadtrat möge die Formulierung in der Planungsvereinbarung mit Sahle Wohnen GmbH zur Übernahme der Kosten für den externen Kanalausbau hinsichtlich LWK Roleber Teilfläche 1 (inkl. „Kragen“) genau analysieren, ob sie auch im Fall des Verzichts auf die Erweiterung auf die Flächen 2 und 3 zur Kostenübernahme durch den Investor führen würde. Der Stadtrat möge ebenso die Aussagen des Tiefbauamtes über die Größe der freien Aufnahmekapazität des externen Kanals genau analysieren und ggf beim Tiefbauamt anfragen, von wie vielen zusätzlichen Wohneinheiten der vorhandene Kanal Schmutzwasser aufnehmen könnte.
Anlage 1: Auszug ZURES Planungshinweiskarte Nachtsituation
Anlage 3: Bonner Umweltzeitung März 2020 Kalte Luft aus Roleber (mit Karte aus der regionalen Klimawandelvorsorgestrategie)
Anlage 4: Bonner Umweltzeitung Nov 2020: Regionalpolitik braucht Bürgerengagement (mit Karte der Meldungsvorschläge rechtsrh.)
Anlage 5: Bonner Umweltzeitung Mai 2021 Mut zum Klimaschutz  Zur Siedlungs- und Wohnungspolitik im Bonner Koalitionsvertrag
 

1. September 2020: Tatsächlich: Der alte Stadtrat hat in seiner letzten Sitzung vor der Kommunalwahl einen Beschluss über künftige neue Siedlungsbereiche durchgepeitscht!

Zuvor haben zwei Fachausschüsse (Umwelt, Planung/Verkehr) per Vertagung dafür gesorgt, dass diese zukunftswichtigen Entscheidungen erst vom neuen Stadtrat getroffen werden. Trotzdem hat der Stadtrat gegen die Stimmen von Grünen und Linken die Entscheidung über neue Siedlungsbereiche nicht vertagt, ein sehr ungewöhnliches  Vorgehen.

Der Beschluss klingt zunächst harmlos: Der Stadtrat folgt den Empfehlungen der Bezirksvertretungen Beuel und Bad Godesberg, vorbehaltlich der Beratung in der BV Bonn, die ebenso wie die Fachausschüsse vertagt hatte. Zur Niederschrift, TOP 5.3

Für die Ratssitzung am 1.9.20 hat die Stadtverwaltung extrem kurzfristig einen neuen Vorschlag (ST-10) erarbeitet. Er erreichte die Ratsmitglieder erst kurz vor der Sitzung (was bemängelt wurde) und die Öffentlichkeit erst am Folgetag.

Die Verwaltung präzisierte die unklare Formulierung der Bezirksvertretung Beuel unrichtig:

  • Holtorf: Neue Siedlungsflächen beidseitig der Ungartenstraße.

Die Begründung war, um eine zusammenhängende ASB-Darstellung zu ermöglichen. Das klingt nach Sachzwang, der aber gar nicht vorliegt. Wenn der Stadtrat hier keine Allgemeine Siedlungsfläche (ASB) haben möchte, braucht er hier keine Siedlungsfläche anzumelden.

  • Roleber: Die BV Beuel habe alle Agrarflächen nördlich der Hoholzstraße gemeint, weil der Kragen ja schon im alten Regionalplan sei. (Das hat die BV Beuel natürlich nicht gewusst, denn es war ihr nicht mitgeteilt worden. Sie meinte jedoch den V-förmigen sog. Kragen.)

Dem kurzfristigen Vorschlag der Stadtverwaltung wurde nicht gefolgt. Folgender nicht sofort verständlicher Beschluss steht in der Niederschrift, TOP 5.3

"Mehrheit gegen Grüne, Linke bei Enth. 1 AfB wie die BVen Beuel, Bad Godesberg vorbehaltlich der Beratung in der BV Bonn (wie ST-10 ohne die Ergänzungen der Verwaltung)"

Grüne und Linke wollten die klare Ablehnung von weiteren Siedlungsbereichen in Holtorf und Roleber, genauso klar wie in Hoholz und Gielgen. Dafür gab es im damaligen Rat keine Mehrheit. Die damalige Mehrheit hat kurz vor der Kommunalwahl, u.a. die unklaren Formulierungen für Roleber und Holtorf durchgesetzt:

Holtorf

"Die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Niederholtorf, Oberholtorf und Ungarten einschließlich des Neubaugebietes Niederholtorf-Süd wird als ASB- Fläche vorgeschlagen." (so der Ratsbeschluß vom 1.9.20)

Die Erläuterung der Verwaltung, die richtiger Weise abgelehnt wurde, lautet: „Über die vom Beschluss der BV Beuel erfasste Fläche hinaus empfiehlt die Verwaltung auch die Benennung der unbebauten Fläche zwischen Ober-, Niederholtorf und Ungarten, nördlich und südlich der Ungartenstraße als ASB, um eine zusammenhängende ASB-Darstellung zu ermöglichen.“

Der neue Stadtrat muss gegenüber der für den neuen Regionalplan verantwortlichen Bezirksregierung Köln eindeutig klarstellen, dass in Niederholtorf, Oberholtorf und Ungarten neben dem bestehenden Neubaugebiet Niederholtorf-Süd keine weitere Fläche in ein Allgemeines Siedlungsgebiet (ASB) aufgenommen wird. Bisher besteht ohnehin kein ASB-Status.

Roleber

"In Roleber/Gielgen/Hoholz wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB vor vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung." (so der Ratsbeschluß vom 1.9.20)

Welcher Bereich genau gemeint ist, muss der neue Stadtrat gegenüber der für den neuen Regionalplan verantwortlichen Bezirksregierung Köln klarstellen oder besser einen neuen Beschluss fassen, nämlich

 eine Fläche in Roleber (der sog. V-förmige „Kragen“) aus dem geltenden Regionalplan streichen.

Warum? Der Kragen ist Teil des „Baufeld 1“, das Gegenstand des Ratsbeschlusses vom 4.7.19 war. Es liegen seit dem Ratsbeschluß vom 4.7.2019 neue klimatologische Erkenntnisse vor, die eine mögliche Entscheidung über eine Besiedlung und Bebauung infrage stellen.

Der Ratsentscheidung lag ein Klimagutachten vom 31.8.2018 (Drucksache 1812161ST3, s. Anlage 1 inkl. „stadtklimatische Ersteinschätzung“) auf Basis der ZURES-Daten zugrunde.

Im Januar 2020 wurde die Klimawandelvorsorgestrategie für unsere Region vorgelegt. Autor ist der Verband Region Köln/Bonn e.V., ein Zusammenschluss von Kommunen und Wirtschaftsvereinigungen.

Quelle: Verband Region Köln/Bonn e.V. (2020): Klimawandelvorsorgestrategie für die Region Köln/Bonn, Download 6.2 Regional wirksame Luftleitbahnen und Kaltluft-Einzugsgebiete (PDF) www.klimawandelvorsorge.de

Mithilfe der dort angewendeten Methode werden regional wirksame Faktoren erkannt, wie die Kaltluft-Leitbahn in Roleber (Siehe Karte in Anlage 3).  Bei der detaillierteren Analyse von ZURES (z.B. digitales Geländemodell) fehlt die regionale Perspektive, die die Klimavorsorgestrategie mit ihrer weniger hohen Auflösung erzielt hat. ZURES kann die regional wirksame Kaltluft-Leitbahn mit seiner kleinteiligeren Methode nicht erkennen.

Es ist nicht eine Methode besser als die andere, sondern sie blicken auf unterschiedliche Faktoren. Beide Erkenntnisse schließen sich nicht gegenseitig aus, sondern ergänzen sich und müssen zusammen betrachtet werden.

ZURES bewertet das Gebiet als Kaltluftentstehungsfläche mit hoher bioklimatischer Bedeutung (Anlagen 1 und 2), für das ein Detailgutachten erforderlich ist. Die regionale Klimawandelvorsorgestrategie bewertet es als regional bedeutsame Kaltluftleitbahn. 

Kaltluft-Leitbahnen sollen dem geltenden VDI-Standard (VDI 3787 Blatt 5) zufolge nicht bebaut werden. Zur Bebauung von Flächen, auf denen Kaltluft entsteht, liegen keine VDI-Standards vor. Eine Kaltluftleitbahn ist aber abhängig von der Entstehung von Kaltluft. Die VDI Standards wurden im übrigen seit vielen Jahren nicht aktualisiert.

Ein vor dem Bebauungsplanbeschluss fälliges klimatologisches Gutachten könnte zu dem Ergebnis führen, dass kein Baurecht für den bisher unbebauten sog. „Kragen“ erteilt werden kann. Allerdings könnte die Gutachterempfehlung auch lauten, dass eine Bebauung parallel zum Luftstrom zulässig wäre. Denn das Gutachten braucht die Entstehung von Kaltluft mangels VDI Standards nicht unbedingt zu berücksichtigen. Unklar ist, ob eine Bewertung im gesamtstädtischen Zusammenhang vorgenommen oder nur die fragliche Fläche betrachtet wird.

Die Erkenntnis einer regional wirksamen Kaltluft-Leitbahn sowie Kaltluft-Entstehungsfläche sollte aber eigentlich zu dem Schluss führen, dass eine Besiedlung einer der nur wenigen im Stadtgebiet noch vorhandenen derartigen Flächen für das Stadtklima besonders ungünstig wäre und daher als Allgemeine Siedlungsfläche (ASB) nicht mehr geeignet und aus dem Regionalplan herauszunehmen ist.

 

 

24. August 2020 Pressemitteilung: Auf Neusiedlungen im Stadtgebiet notgedrungen verzichten

 

18. August 2020 Der Umweltausschuss hat das Thema mit den Stimmen von Grünen, SPD und Linken gegen CDU und FDP vertagt. Richtig so denn warum soll der alte Stadtrat noch schnell dem von den BürgerInnen neu gewählten Stadtrat solche zukunftsweisenden Eintscheidungen vorweg nehmen?

 

16. Juni 2020 Beschluss der Bezirksvertretung Beuel Zur Niederschrift TOP 7.1.  bzgl der Beueler Höhenorte:

  1. " Die arrondierte Bestandsbebauung der drei Ortsteile Niederholtdorf, Oberholtdorf und Ungarten einschließlich des Neubaugebietes Niederholtdorf-Süd wird als ASB Fläche vorgeschlagen. Darüber hinaus erfolgt keine Ausweisung.
  2. in Roleber/Gielgen/Hoholz wird der Bereich um die ehemalige Landwirtschaftskammer Roleber als ASB vor vorgeschlagen. Ansonsten erfolgt keine Ausweisung.
  3. der Bereich in Fläche 5 Gielgen/Hoholz wird nicht als ASB Fläche vorgeschlagen."

ASB = Allgemeiner Siedlungsbereich, bedeutet in der Regionalplanung: Hier können künftig Baugebiete entstehen.

In der Beueler Sitzung am 16.6.20 hiess es im Beschlussvorschlag von Fenninger (CDU) und Schaper (SPD) "garantierte" Bestandsbebauung in Holtorf. Alle waren sich einig: Keine zusätzlichen Flächen in den Beueler Höhenorten. In der folgenden Sitzung stellte Schaper (SPD) klar, dass er "arrondierte" Bestandsbebauung gemeint hätte. Arrondiert bedeutet abgerundet und ist weniger eindeutig als was in der Sitzung diskutiert worden ist. Die Herren Schaper und Fenninger kandidieren nicht mehr und lenken so den Zorn der Bürger von ihren Fraktionen ab. Sie sitzen in der Jury für den Architektenwettbewerb über das Projekt der Sahle Wohnen in Roleber und scheinen über die Zukunft der BeuelerInnen zu bestimmen auch noch nachdem ihr Mandat im Stadtrat abgelaufen ist. 

 

10. Juni 2020 Königswinterer Stadtverwaltung meldet weitere neue Siedlungsbereiche für den Regionalplan an.

Die Königswinterer Verwaltung hat über das umstrittene ISEK hinaus noch weitere neue Siedlungsbereiche in den Bergorten angemeldet, trotz der Warnungen des Verkehrsgutachtens. Die Flächen reichen für einen Bevölkerungszuwachs von Königswinter von weit mehr als 6.000 Einwohner (15% von 2017 bis 2035).

Die Statistikbehörde ITNRW hat 3% als Wachstum von 2017 bis 2040  prognostiziert. Die Regionalplanungsbehörde möchte in der Region prioritär Geschosswohnungen an Schienenhaltepunkten einplanen. Beides akzeptiert die Verwaltung nicht. Der zuständige Planungsausschuss des Stadtrats nahm die Verwaltungsentscheidung zur Kenntnis und gab der Verwaltung die Aufgabe, sich bei der Regionalplanungsbehörde, d.h. der Kölner Bezirksregierung, zu beschweren! An der Missachtung der Bezirksregierung beteiligten sich alle Fraktionen außer der Linken.

 

 

Januar 2019 Kulturlandschaft, nicht Bauland!

Der neue Regionalplan muss die Kulturlandschaft im und am nördlichen Naturpark Siebengebirge schützen, fordert der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge e.V. Für den Wohnraumbedarf in der Region schlägt der Verein Alternativen vor.

Der Flyer "Kulturlandschaft, nicht Bauland!"  informiert über die laufende Überarbeitung des Regionalplans: 
  • Ist Ackerland schützenswert ist, obwohl keine seltenen Arten vorkommen?
  • Wie kann Bauland gespart werden?

Download (2 Seiten, pdf) zum Ausdrucken und Verteilen des Flyers "Kulturlandschaft, nicht Bauland!"

 

Dezember 2018 Appell an den Regionalrat

Der Verein Lebenswerte Region Bonn-Siebengebirge appelliert an die Regierungspräsidentin und den Regionalrat, bei der anstehenden Fortschreibung des Regionalplans landschaftsgeschützte Flächen im Naturpark Siebengebirge nicht für Wohn- oder Gewerbezwecke freizugeben.

6.12.2018   60 Jahre Naturpark, aber seine Kulturlandschaft wird zugebaut
Bonner General-Anzeiger über 60 Jahre Naturpark Siebengebirge
Leserbrief 12.12.18  von Susanne Gura,  Leserbriefe  13.12.18 von Markus Höing, Barbara Lensing und Udo Müller
 

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